Küstenpatent FB 1

Österreichischer Bootsführerschein für Küstengewässer

Küstenpatent | FB 1 – Was ist das?

Es gibt verschiedene Wege, ein Küstenpatent zu erlangen, eines steht jedoch fest: Um in Küstengewässern ein Boot zu chartern benötigst du den entsprechenden Führerschein. Wenn du bereits ein Schiffsführerpatent 10m besitzt, kannst du durch Ablegen einer theoretischen Prüfung das österreichische Küstentpatent für den Fahrtbereich 1 (Fahrten mit Motorjachten bis 3sm vor der Küste | Schiffslänge bis 10m) erlangen. Eine praktische Prüfung wird dir dann angerechnet und ist somit nicht erforderlich. Beachte jedoch die weiteren Anforderungen zur Ausstellung des Patents: Zusätzlich zur Prüfung benötigst du Erfahrungsnachweise über 50 Seemeilen inklusive einer Nachtfahrt. Für das Ausstellen dieser Nachweise ist keine besondere Qualifikation erforderlich.

Seemeilenbestätigung: Erfahrung am Meer sammeln

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Du hast noch kein Schiffsführerpatent 10m?

Das österreichische Binnenpatent (SFP-10m) kann als „erster Schritt“ in Richtung Küstenpatent verstanden werden: es bietet dir einen guten Einstieg indem es dich von Grund auf mit dem Thema Bootfahren vertraut macht und du wichtiges Basiswissen sowie erste Erfahrungen in geschützten Gewässern sammelst bevor du dich an(s) Mee(h)r wagst. Als Bonus steht dir dann der vereinfachte Zugang zum Küstenpatent FB 1 offen: Mit bestandenem SFP-10M musst du nur noch eine Theorieprüfung ablegen & die Praxis nachweisen, um dein österreichisches Küstenpatent FB 1 für Motoryachten zu erlangen.

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Gängige Fragen zum Küstenpatent

Es gibt so viele verschiedene Küstenpatente - welches ist das richtige für mich?

Viele Neulinge finden sich im Küstenpatent-Dschungel nur schwer zurecht. Der Grund dafür ist mitunter, dass es lange Zeit keine amtlichen Führerscheine aus Österreich gab. Erst seit der Einführung der Jacht-VO gibt es eine Möglichkeit ein amtliches österreichisches Küstenpatent zu erlangen. Daneben gibt es unzählige weitere Führerscheine der jeweiligen Küstenanrainerstaaten.

Leider ist eine gegenseitige Anerkennung und auch eine Patentpflicht nicht einheitlich geregelt, sondern obliegt den jeweiligen Küstenländern. Dabei hat sich ein Anerkennen des kroatischen Küstenpatentes auch bei anderen Staaten zum Teil eingebürgert, bevorzugt wird jedoch immer der amtliche Führerschein des jeweiligen Heimatlandes akzeptiert.

Interessant ist hier auch, dass für Österreicher zwar die Möglichkeit besteht einen Küstenführerschein (FB1-4) zu erlangen, die Pflicht dazu besteht allerdings nicht dezitiert (denn Österreich besitzt keinen Zugang zum Meer). Die Notwendigkeit ergibt sich eher aus dem Seeschifffahrtsgesetz heraus und der allgemeinen Verantwortung eines Skippers sowie den Versicherungsgesellschaften der Charterfirmen die einen Nachweis fordern.

Was bedeutet FB 1-4

Die österreichischen Küstenpatente sind nach Entfernung zur Küste gestaffelt und aufeinander aufbauend 👉 Fahrtbereiche (FB). Du darfst je nach Patentart in folgenden Bereichen fahren:

FB 1: Watt- oder Tagesfahrt – 3 Seemeilen | Schiffslänge bis 10m

FB 2: Küstenfahrt – 20 Seemeilen | Schiffslänge bis 24m

FB 3: Küstennahe Fahrt – 200 Seemeilen | Schiffslänge bis 24m

FB 4: Weltweite Fahrt – über den Bereich der küstennahen Fahrt hinaus | Schiffslänge bis 24m

ℹ️ Bei der Watt- und Tagesfahrt (FB 1) in Kroatien überschneidet sich die 3 Seemeilen Grenze aufgrund der vielen Inseln. Du kommst somit in der Regel mit dem Fahrtbereich 1 durch.

Darf ich mit Motor- und Segeljachten fahren?

Dies hängt vom jeweiligen Patent ab: Du kannst alle Fahrtbereiche nur für Motorjachten absolvieren oder ergänzend auch für Segeljachten. Der verinfachte Zugang zum FB 1 (=du hast bereits ein SFP-10M) berechtigt jedoch nur zum Führen von Motorjachten.