Schifffahrtsrecht
Gesetzliche Bestimmungen | OÖ Seen, Flüsse & Wasserstraßen
Gesetzliche Grundlagen
Hast du r(R)echt?
Grundsätzlich unterscheiden wir hier zwischen Gesetzen und Verordnungen. Während Erstere eine allgemeine Grundlage bilden, regeln Verordnungen die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Im Bereich der Schifffahrt kommt hier vor allem dem Schifffahrtsgesetz eine bedeutende Rolle zu.
Schifffahrtsgesetz
Das SchFG bildet eine allgemeine Grundlage für die Schifffahrt. Es gilt auf allen schiffbaren Gewässern – und somit auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.
Seeschifffahrtsgesetz
Wenn du dein Fahrzeug für das Meer zulassen möchtest, kannst du dich im SeeSchFG über die damit einhergehenden Rechte und Pflichten informieren. Eine Zulassung wird vor allem von den jeweiligen Meeresanrainerstaaten gefordert und ist laut österreichischem Recht nicht zwingend erforderlich. Nach erfolgreicher Zulassung erhältst du einen Seebrief.
Schifffahrtsanlagen-verordnung
Schifffahrtsanlagen wie zum Beispiel Häfen, Länden, Schleusen, Fähranlagen & co sind genehmigungspflichtig und müssen den geltenden Bestimmungen entsprechen.
ADN Verordnung
Der Transport gefährlicher Güter wie beispielsweise Treibstoff, Gas oder Sprengstoff ist einheitlich in der EU geregelt. Die ADN Verordnung gibt Auskunft über Auflagen, Mindestabstände, Besatzung und mehr.
Wasserstraßen-Verkehrsordnung
Auf Grundlage des SchFG definiert die WVO genaue Richtlinien für die Benützung von Wasserstraßen. Sie gilt nicht auf Seen und Flüssen.
Seen- und Fluss-Verkehrsordnung
Die SFVO gilt, wie der Name schon sagt, im Wesentlichen für alle Seen und Flüsse, jedoch nicht auf Wasserstraßen. Vorsicht, auf der Donau zählen auch Teile von Altarmen zu den Seen und Flüssen.
Achtung: Weitere Verordnungen regeln die Benützung von oberösterreichischen Seen (Seen-Verkehrsverordnung, Wolfgangsee-Verordnung).
OÖ-Seen Verkehrsverordnung
Regelt das Befahren von oberösterreichischen Seen und beinhaltet ganzjährige und zeitlich beschränkte Verbote.
Inn, Salzach, Saalach Verordnung
Die Schifffahrt auf den genannten Flüssen ist nur eingeschränkt möglich. Hier findest du alle Details zu den entsprechenden Abschnitten…
Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutz-VO
Der Name ist Programm 😉
Schiffsbetriebsverordnung
Die SchBV beinhaltet Vorgaben für Befähigungsausweise und Besatzung in der Berufsschifffahrt.
Sportbooteverordnung
In der SpBV findest du Vorgaben für die Inbetriebnahem von Sportfahrzeugen mit einer Länge von 2,5 – 24m. Sie ist vor allem auch beim Kauf von Gebrauchtbooten aus Drittländern interessant.
Schiffstechnikverordnung
Die SchTVO gilt mitunter auf Seen & Flüssen sowie Wasserstraßen. Sie beinhaltet Richtlinien zur Zulassung, Ausrüstung, Kennzeichnung und Überprüfung von Schiffen.
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
Für die Schifffahrt am Bodensee gibt es eine eigene Verordnung. Auch das Schiffsführer•innenpatent – 10m gilt hier nur mit Einschränkung – eine Anerkennung kann für 30 Tage im Jahr bei der BH Bregenz beantragt werden (Ferienpatent).
>>> Hier Ferienpatent beantragen <<<
Strafgesetzbuch
Auch das Strafgesetzbuch spielt in der Schifffahrt eine Rolle: So findet sich beispielsweise unter §10 der gesetzliche Hintergrund zum Sprichwort „Not kennt kein Gebot!“.
Jachtverordnung
Beinhaltet Richtlinien zur Seezulassung (=Meer) sowie zur Erlangung und Ausstellung der „österreichischen Küstenpatente“ FB1-4.